Die rechtlichen Hinweise
der Gartenmann Software AG
I. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsverhältnisse zwischen Gartenmann Software AG und ihren Kunden.
1. Vertragskonzept
Verträge von Gartenmann Software AG mit ihren Kunden bestehen aus einem Vertragsdokument und diesen AGB. Das Vertragsdokument kann ein Vertrag im engeren Sinn, eine Offerte oder eine Auftragsbestätigung sein (nachfolgend Vertrag). Es enthält die kommerziellen und technischen Spezifikationen. Die AGB gelten auch für Folgeaufträge, ohne dass im Einzelfall immer darauf Bezug genommen werden muss. Die AGB enthalten „Allgemeine Bestimmungen“, welche allgemein gelten, sowie besondere Bestimmungen für die einzelnen Vertragstypen.
2. Lizenzvertrag Software
2.1. Lizenz
Gartenmann Software AG erteilt dem Kunden für die im Vertrag bezeichnete Gartenmann Software AG Software
eine
Lizenz. Die Lizenz bedeutet das Recht, die Software im Objektcode auf einem eigenen System und für eigene
Zwecke
zu
nutzen.
Der Kunde hat das Recht, die Software durch einen externen Outsourcing-Dienstleister betreiben zu lassen.
Dieser darf die Software nur für den Kunden einsetzen und muss sich schriftlich zur Einhaltung der
Bedingungen
verpflichten, welche dem Kunden durch den Vertrag und die AGB auferlegt werden.
Das Nutzungsrecht ist auf die im Vertrag bezeichnete Anzahl gleichzeitiger Nutzer, Instanzen und/oder
Transaktionen
beschränkt. Nicht zulässig sind:
der Gebrauch der Software auf einem anderen als dem Kundensystem, auf mehr Arbeitsstationen oder mobilen
Zusatzgeräten als beim Erwerb der Lizenz angegeben, der Betrieb eines Rechenzentrums für Dritte mit der
Software,
das über den bestimmungsgemässen Gebrauch hinausgehende Kopieren der Software, die Vermietung, Verleihe oder
Weitergabe der Software an Dritte, die Bearbeitung, Änderung oder Erweiterung der Software sowie die
Rückführung
des
Objektcodes in den Sourcecode.
2.2. Übergabe und Installation
Gartenmann Software AG übergibt dem Kunden die Software auf einem geeigneten Datenträger, bzw. stellt diese in elektronischer Form zur Verfügung. Die Installation der Software wird als Dienstleistung zusätzlich verrechnet.
2.3. Lizenzgebühren
Der Kunde verpflichtet sich, die Lizenzgebühren gemäss Vertrag zu bezahlen. Die Lizenzgebühren werden nach Lieferung in Rechnung gestellt.
2.4. Gewährleistung
Zur Wahrung der Mängelrechte hat der Kunde die Software unmittelbar nach Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich und in nachvollziehbarer Form zu rügen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 3 Monate und beginnt mit der Auslieferung. Während dieser Zeit werden reproduzierbare Programmfehler behoben oder Umgehungslösungen angeboten, sofern die Software nicht den vertraglichen Spezifikationen entspricht. Andere Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen. Insbesondere wird Gartenmann Software AG im Rahmen der Gewährleistung keine Wartung gemäss Ziffer 3 erbringen, sofern diese über die reine Fehlerbehebung hinaus geht. Der Kunde ist verpflichtet, für Gartenmann Software AG Software ab dem Zeitpunkt der Lieferung einen Wartungsvertrag abzuschliessen.
3. Wartungsvertrag Software
3.1. Vertragsgegenstand
Gartenmann Software AG erbringt die im Vertrag aufgeführten Wartungsleistungen. Die Wartungsleistungen werden nachfolgend definiert und in Service Level Agreements (SLA) weiter spezifiziert.
3.2. Hotline
Gartenmann Software AG unterhält eine Hotline, welche Supportanfragen beantwortet. Der Kunde bezeichnet einen Systemverantwortlichen. Dieser sammelt die Supportanfragen betriebsintern und leitet sie an die Hotline weiter. Die Hotline ist nicht dazu bestimmt, einfache Benutzeranfragen zu bearbeiten, deren Beantwortung sich aus den Handbüchern ergeben würde oder die Benutzer auszubilden.
3.3. Störungsanalyse
Gartenmann Software AG analysiert auftretende Störungen, ordnet diese einem Verantwortlichkeitsbereich zu und schlägt, sofern die Störung durch Gartenmann Software AG Software verursacht wird, eine geeignete Lösung vor.
3.4. Fehlerbehebung
Auftretende Fehler der Software werden von Gartenmann Software AG entsprechend ihrer Dringlichkeit durch Entwicklung von Korrekturcode oder von Umgehungslösungen, durch Anpassung der Bedienungsabläufe des Kunden oder durch Bereitstellen eines neuen Releases der Software behoben. Bei wesentlichen Betriebsstörungen hat der Kunde Anspruch auf eine individuelle Fehlerbehebung. In allen übrigen Fällen erfolgt die Fehlerbehebung in der Regel mit dem nächsten Release.
3.5. Releases
Neue Releases der Software werden dem Kunden kostenlos zur Verfügung gestellt. Ein Release (Update) ist eine neue Fassung der Software oder ein Zusatzpaket (Patch, Bugfix, Hotfix) zur Software. Ein Release behebt Fehler, enthält technische Verbesserungen oder erweitert den Leistungsumfang der Software. Die Installation von Releases auf dem Kundensystem ist durch die pauschale Vergütung nicht abgedeckt. Gartenmann Software AG ist berechtigt, die Erbringung von Wartungsleistungen von der Installation eines bestimmten Releases abhängig zu machen. Ein neuer Release muss in der Regel innerhalb von 90 Tagen nach Freigabe installiert werden.
3.6. Wartung von individueller Software
Die Wartungsleistungen beziehen sich auf die im Vertrag erwähnte Standardsoftware. Die Wartung von individuell für den Kunden entwickelten Programmen oder Programmteilen ist nicht Bestandteil dieser Wartungsleistungen. Diesbezüglich gelangt Ziffer 8.3 zur Anwendung.
3.7. Lieferung von neuen Versionen
Eine Version (Upgrade) ist eine neue Fassung der Software, die im Gegensatz zum Release gemäss Produktebeschreibung von Gartenmann Software AG eine wesentliche Erweiterung der Funktionalität und/oder eine grundlegende technische Verbesserung enthält. Gartenmann Software AG kann den Erwerb von neuen Versionen kostenpflichtig machen.
3.8. Betriebs- und Reaktionszeiten
Gartenmann Software AG erbringt ihre Wartungsleistungen während den ordentlichen Geschäftszeiten an der zuständigen Geschäftsstelle von Gartenmann Software AG. Bei wesentlichen Betriebsstörungen sichert Gartenmann Software AG während den Betriebszeiten eine Reaktionszeit von 1 Arbeitstag zu.
3.9. Wartungsgebühren
Als Entschädigung für die Wartungsleistungen bezahlt der Kunde Gartenmann Software AG die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung. Gartenmann Software AG stellt diese ab Vertragsbeginn jährlich im Voraus in Rechnung. Zusatzleistungen werden zu den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.
3.10. Gewährleistung
Gartenmann Software AG erbringt die Wartungsleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. Gartenmann Software AG kann jedoch nicht garantieren, dass die Software ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden kann.
3.11. Vertragsdauer
Wartungsverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie treten auf das im Vertrag genannte Datum in Kraft und sie sind jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündbar.
4. Mietvertrag Software
4.1. Vertragsgegenstand
Der Kunde kann Gartenmann Software AG Software mieten, anstatt sie zu kaufen. In diesem Fall erhält der Kunde während der Dauer des Vertrages ein Gebrauchsrecht an den gemieteten Produkten gemäss Ziffer 2.1. Zudem hat er Anrecht auf Wartungsleistungen gemäss Ziffer 3.
4.2. Preise
Als Entschädigung für die Miete bezahlt der Kunde Gartenmann Software AG die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung. Diese wird halbjährlich im Voraus fakturiert.
4.3. Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte bestimmten sich nach den Ziffern 2.4 und 3.10.
4.4. Vertragsdauer
Mietverträge treten auf das im Vertrag genannte Datum in Kraft und haben eine Mindestdauer von 36 Monaten. Anschliessend sind sie jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündbar.
5. Kaufvertrag für Hardware sowie für Software von Drittherstellern
5.1. Vertragsgegenstand
Gartenmann Software AG verkauft dem Kunden die im Vertrag bezeichnete Hardware, welche entweder von
Drittherstellern oder von Gartenmann Software AG selber hergestellt, respektive zusammengesetzt wird. Zudem
verkauft Gartenmann Software AG dem Kunden Software von Drittherstellern, insbesondere Betriebssysteme,
Netzwerksoftware und Officeprodukte.
Umfang und Inhalt der Softwarelizenz ergeben sich dabei aus den Lizenzbestimmungen des Herstellers.
Für den Fall, dass solche Herstellerlizenzen nicht gültig vereinbart wurden, gelangen die Lizenzbedingungen
gemäss Ziffer 2.1 zur Anwendung. Der Kunde anerkennt die Schutzrechte der Hersteller an Programmen und
Dokumentationen und wird die entsprechenden Schutzrechtsvermerke unverändert belassen. Der Kunde
verpflichtet
sich, Software und Dokumentation Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen oder zu
veröffentlichen.
5.2. Lieferung
Gartenmann Software AG liefert an den Betriebsort des Kunden. Gartenmann Software AG übergibt dem Kunden die Software von Drittherstellern auf dem vom Hersteller an Gartenmann Software AG abgegebenen Datenträger. Eine Dokumentation wird nur abgegeben, wenn diese vom Hersteller zur Verfügung gestellt wird. Die Installation der Software wird als Dienstleistung verrechnet.
5.3. Preise
Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag bezeichneten Hardwarekaufpreise und Lizenzgebühren zu bezahlen. Diese werden von Gartenmann Software AG nach Lieferung in Rechnung gestellt.
5.4. Gewährleistung für Hard- und Software von Drittherstellern
Zur Wahrung seiner Mängelrechte hat der Kunde die ihm gelieferte Hardware und Software unmittelbar nach
Lieferung zu prüfen und allfällige Mängel sofort schriftlich zu rügen. Für Drittprodukte ergeben sich die
Gewährleistungsrechte aus den Herstellerbedingungen. Sofern diese nichts anderes regeln, beträgt die
Gewährleistungsfrist 3 Monate.
Gegenüber Gartenmann Software AG bestehen diese Gewährleistungsrechte für Drittprodukte
ausschliesslich darin, dass Gartenmann Software AG die Gewährleistung gegenüber dem
Hersteller/Lieferanten im Namen des Kunden einfordert. Kommt der Hersteller/Lieferant seiner
Gewährleistungspflicht nicht freiwillig nach, so tritt Gartenmann Software AG die Gewährleistungsrechte zur
rechtlichen Durchsetzung an den Kunden ab.
5.5. Garantie für Hardware von Gartenmann Software AG
Für von Gartenmann Software AG zusammengesetzte Hardwareprodukte garantiert Gartenmann Software AG, fehlerhafte Produkte während einer Zeitdauer von 1 Jahr von Gartenmann Software AG kostenlos zu reparieren oder zu ersetzen. Es handelt sich dabei um eine Bring-in Garantie. Weitere Gewährleistungsrechte sind ausgeschlossen. Zusatzleistungen werden nach Aufwand zu den gültigen Ansätzen von Gartenmann Software AG in Rechnung gestellt.
6. Supportvertrag für Hard- und Software von Drittherstellern
6.1. Vertragsgegenstand
Gartenmann Software AG erbringt während den Betriebszeiten gemäss Ziffer 3.8 über die Gewährleistung hinaus Supportleistungen für Hardware und Software von Drittherstellern, sofern der Kunde vorgängig einen Supportvertrag abgeschlossen hat. Der Inhalt der Supportleistungen ergibt sich aus dem entsprechenden SLA.
6.2. Preise
Als Entschädigung für die definierten Supportleistungen bezahlt der Kunde Gartenmann Software AG die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung. Gartenmann Software AG stellt diese ab Vertragsbeginn je nach Vertrag entweder jährlich oder quartalsweise im Voraus in Rechnung. Zusatzleistungen werden zu den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.
6.3. Gewährleistung
Gartenmann Software AG erbringt die Supportleistungen mit der gehörigen Sorgfalt. Gartenmann Software AG kann jedoch nicht garantieren, dass die unterstützten Produkte ununterbrochen und fehlerfrei eingesetzt werden können.
6.4. Vertragsdauer
Supportverträge sind auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Sie treten auf das im Vertrag genannte Datum in Kraft und sie sind jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres mit einer Frist von 3 Monaten schriftlich kündbar.
7. Dienstleistungsvertrag
7.1. Vertragsgegenstand
Gartenmann Software AG erbringt EDV-Dienstleistungen wie Installation von Hardware und Software, Vornahme von kundenspezifischen Einstellungen der Software (Customizing und Parametrisierung), Rollouts, Durchführung der Datenübernahme, Durchführung von Projekten, Unterstützung bei der Projekteinführung und Inbetriebnahme (Projektmanagement), Durchführung von Tests, Schulung sowie Support des Kunden. Die von Gartenmann Software AG jeweils zu erbringenden Dienstleistungen werden im Vertrag beschrieben.
7.2. Systemintegration
Gartenmann Software AG übernimmt die Verantwortung für die Systemintegration nur, wenn dies im Vertrag ausdrücklich erwähnt wird. Die Übernahme dieser Verantwortung setzt voraus, dass der Kunde seine Anforderungen vorgängig spezifiziert. Übernimmt Gartenmann Software AG keine Verantwortung für die Systemintegration, so liefert Gartenmann Software AG auf „Time and Material“-Basis und der Verkauf von Hardware, die Lizenzierung von Software sowie die Erbringung von Dienstleistungen werden als voneinander unabhängige Rechtsgeschäfte betrachtet.
7.3. Erfüllungsort
Dienstleistungen werden nach Wahl von Gartenmann Software AG entweder an einer Geschäftsstelle von Gartenmann Software AG oder beim Kunden erbracht.
7.4. Preise
Dienstleistungen werden von Gartenmann Software AG zu den im Vertrag bezeichneten Konditionen in Rechnung gestellt. Fehlt es an einer besonderen Vereinbarung, rechnet Gartenmann Software AG nach Aufwand zu den jeweils gültigen Ansätzen ab.
7.5. Gewährleistung
Bei jeder Dienstleistung wendet Gartenmann Software AG die entsprechende Sorgfalt an. Ist aufgrund einer Dienstleistung ein zu übergebendes Arbeitsresultat geschuldet, gewährleistet Gartenmann Software AG, dass das Arbeitsresultat im Zeitpunkt der Übergabe den Spezifikationen entspricht, wie sie im Vertrag definiert wurden. Mängel hat der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Die Gewährleistungsfrist beträgt in solchen Fällen 3 Monate und beginnt mit der Abnahme durch den Kunden. Die Gewährleistung ist beschränkt auf Nachbesserung durch Gartenmann Software AG. Andere Gewährleistungsansprüche werden wegbedungen.
8. Entwicklungsvertrag Individualsoftware
8.1. Vertragsgegenstand
Gartenmann Software AG entwickelt im Auftrag des Kunden Individualsoftware. Auf einen solchen Auftrag gelangen die Bestimmungen über den Dienstleistungsvertrag gemäss Ziffer 7 zur Anwendung. Der Kunde hat unter Vorbehalt von Ziffer 8.4. keinen Anspruch auf Übergabe des Sourcecodes.
8.2. Preise
Der Kunde verpflichtet sich, die im Vertrag bezeichnete Entschädigung zu den dort erwähnten Zahlungsterminen zu bezahlen.
8.3. Support von Individualsoftware
Für Individualsoftware werden keine Wartungsleistungen, sondern nur Supportleistungen erbracht. Als Entschädigung dafür, dass Gartenmann Software AG die Supportbereitschaft aufrecht erhält, bezahlt der Kunde eine jährliche Supportgebühr im Umfang von 20% der kumulierten Entwicklungskosten der unterstützten Software. Nimmt der Kunde effektiv Supportleistungen in Anspruch wie zum Beispiel Analyse, Beratung, Unterstützung via Remote Access oder vor Ort Fehlerbehebung, so werden diese Leistungen nach Aufwand zu den gültigen Ansätzen von Gartenmann Software AG in Rechnung gestellt.
8.4. Herausgabe des Sourcecodes
Stellt Gartenmann Software AG den Support von Individualsoftware ein, so kann der Kunde die Übergabe des Sourcecodes der Individualsoftware verlangen. Der Kunde darf den Sourcecode nur im Rahmen der ihm gewährten Lizenz nutzen. Es ist ihm untersagt, den Sourcecode darüber hinaus kommerziell zu verwenden oder Dritten bekannt zu machen.
9. ASP-Lizenzvertrag
9.1. Leistungen von Gartenmann Software AG
Gartenmann Software AG betreibt Gartenmann Software AG Software auf einer per Datenfernübertragung
erreichbaren
Plattform, die es Kunden erlaubt, ihre eigenen Daten auf dieser Plattform zu verwalten, zu bearbeiten und
gegebenenfalls Dritten zugänglich zu machen. Die Leistungen von Gartenmann Software AG umfassen:
- den Betrieb der Software auf einer per Datenfernübertragung zugänglichen Hardwareplattform
- die Einräumung von Nutzungsrechten an den Kunden ab dem Datum der Freischaltung und für die Dauer des Vertrages
- Wartung der Software gemäss Ziffer 3
9.2. ASP-Gebühr
Der Kunde bezahlt Gartenmann Software AG die im Vertrag bezeichnete pauschale Vergütung periodisch im Voraus. Die Entschädigung für die Inbetriebnahme sowie weitere Zusatzleistungen werden zu den jeweils gültigen Tarifen in Rechnung gestellt.
9.3. Datenverwaltung
Der Kunde ist Inhaber seiner Daten und ist für deren Richtigkeit sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Er verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte mit der Gartenmann Software AG Software zu verwalten.
9.4. Datensicherung
Gartenmann Software AG sichert die durch Gartenmann Software AG verwalteten Daten mit einem der Stand der Technik entsprechenden Datensicherungssystem. Für die Sicherung von durch den Kunden auf seinen lokalen Systemen verwalteten Daten sowie von Betriebssystemdaten übernimmt Gartenmann Software AG keine Verantwortung. Bei einem systemverursachten Datenverlust werden die gesicherten Daten wieder hergestellt. Verlangt der Kunde die Wiederherstellung von Daten, welche durch Fehlbedienungen oder Störungen in seinem Verantwortungsbereich beschädigt wurden, so verrechnet Gartenmann Software AG die damit verbundenen Leistungen nach Aufwand zu den gültigen Ansätzen von Gartenmann Software AG.
9.5. Zugangskontrolle
Der Kunde vergibt Usernamen und Passwort an seine zugriffsberechtigten Mitarbeiter. Er stellt sicher, dass diese Identifikationsmittel sowie die Kunden-ID entsprechend den üblichen Sicherheitsstandards verwendet werden. Gartenmann Software AG ist berechtigt, Nutzer, welche sich mit der Kunden-ID, dem Usernamen und dem Passwort ausweisen, als legitimierte Nutzer zu betrachten. Bei Missbrauchsverdacht kann Gartenmann Software AG den Systemzugriff jederzeit ohne Begründung verweigern.
9.6. Inbetriebnahme
Bei Inbetriebnahme sind die folgenden Leistungen zu erbringen:
- Kundenindividuelle Einstellungen der Gartenmann Software AG
- Vorbereitung der Hardwaresysteme des Kunden sowie auf besonderen Auftrag hin von involvierten Fremdsystemen
- Datenübernahme
- Systemtests und Abnahme
- Diese Leistungen sind in der pauschalen Vergütung nicht inbegriffen und werden nach Aufwand zu den gültigen Ansätzen von Gartenmann Software AG oder zu den im Vertrag pauschal offerierten Tarifen in Rechnung gestellt
- 30 Tage nach Bekanntgabe des Passwortes an den Kunden gilt die Software als abgenommen und genehmigt, sofern der Kunde innerhalb dieser Frist nicht schriftlich wesentliche Mängel geltend macht. Mindere Mängel berechtigen nicht zur Abnahmeverweigerung, sondern sind gemäss Ziffer 9.8 zu beheben
9.7. Zusatzleistungen
Der Kunde kann bei Gartenmann Software AG mit separatem Vertrag weitere Leistungen beziehen wie z.B. Hardware kaufen und sich diese von Gartenmann Software AG installieren lassen.
9.8. Gewährleistung
Bei Mängeln hat der Kunde ausschliesslich Anspruch auf Fehlerbehebung gemäss Ziffer 3.4. Gartenmann Software AG erbringt ihre ASP-Leistungen mit der gehörigen Sorgfalt. Gartenmann Software AG kann jedoch nicht garantieren, dass der Kunde die Software ununterbrochen und störungsfrei nutzen kann.
9.9. Vertragsdauer
ASP-Verträge haben eine Laufzeit von mindestens 36 Monaten und können anschliessend mit einer Frist von 3 Monaten jeweils auf das Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. Bei Zahlungsverzug oder Nichteinhaltung der Nutzungsrechte kann Gartenmann Software AG diesen Vertrag nach Ansetzung einer kurzen Nachfrist jederzeit fristlos kündigen.
9.10. Folgen der Vertragsbeendigung
Bei Vertragsbeendigung übergibt Gartenmann Software AG dem Kunden seine mit der Gartenmann Software AG Software verwalteten Daten in einem von Gartenmann Software AG bestimmten und für Dritte lesbaren elektronischen Format.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1. Termine
Terminangaben für Lieferung, Installation und Inbetriebnahme sind ohne ausdrückliche Zusicherungen im Vertrag Richtwerte und nicht verbindlich.
10.2. Übergabe, Abnahme und Genehmigung
Gartenmann Software AG erfüllt die geschuldete Leistung durch Übergabe des Produktes oder des Arbeitsresultates. Mängel, die den bestimmungsgemässen Gebrauch des Arbeitsresultates nicht ausschliessen, hindern die Abnahme nicht. Eine formelle Abnahme, bei welcher anhand von Tests die Einhaltung der Abnahmekriterien geprüft wird, findet nur statt, wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Findet in diesem Fall die Abnahme nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Abnahmedatum statt, so gilt die Abnahme als erfolgt. In allen übrigen Fällen gilt die Abnahme als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen ab Ablieferung schriftlich eine Abnahmeverweigerung ausspricht. Produkte und Arbeitsresultate gelten in jedem Fall als abgenommen und genehmigt, wenn der Kunde diese produktiv einsetzt.
10.3. Annahmeverzug des Kunden
Nimmt der Kunde die gehörig angebotene Leistung nicht an, so kann Gartenmann Software AG nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist die gesetzlichen Verzugsrechte geltend machen.
10.4. Verzug von Gartenmann Software AG
Wird ein verbindlich vereinbarter Termin nicht eingehalten und ist diese Verzögerung durch Gartenmann Software AG verschuldet, hat der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 30 Tagen zu setzen. Wird auch diese Frist nicht eingehalten, so befindet sich Gartenmann Software AG im Verzug und der Kunde kann die gesetzlichen Verzugsrechte geltend machen.
10.5. Preise und Spesen
Sämtliche Preisangaben verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälliger weiterer Abgaben. Gartenmann Software AG kann im Einzelfall Vorauszahlung verlangen. Gartenmann Software AG hat Anspruch auf Ersatz der Spesen im effektiv angefallenen Umfang. Gartenmann Software AG kann Spesenpauschalen verlangen. Gartenmann Software AG ist berechtigt, ihre Preise jederzeit zu ändern. Gültig sind jeweils die Preise und Spesenansätze gemäss der aktuellen Preisliste von Gartenmann Software AG.
10.6. Rechnungsstellung und Fälligkeit
Rechnungen von Gartenmann Software AG gelten als anerkannt, wenn ihnen nicht innerhalb von 20 Tagen schriftlich widersprochen wird. Sie sind innerhalb von 20 Tagen zu bezahlen. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde ohne weiteres in Verzug.
10.7. Reisezeit
Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Gartenmann Software AG kann für die Reisezeit Pauschalen verlangen.
10.8. Zusatzaufwand
Folgende Leistungen kann Gartenmann Software AG zusätzlich zu einer vertraglich vereinbarten Entschädigung
nach
Aufwand in Rechnung stellen:
- Leistungen, die nicht im definierten Leistungsumfang enthalten sind
- Leistungen für die Analyse und die Behebung von Störungen, welche nicht von gelieferten oder gewarteten Komponenten verursacht wurden oder die nicht reproduzierbar sind (Fehlbedienungen, unkorrekte Manipulationen, unautorisierte Eingriffe, Einwirkungen von Drittprodukten, Fehler im vom Kunden oder von Dritten zur Verfügung gestellten Datenmaterial, Änderungen an den Datenbeständen, die nicht über die lizenzierten Programme von Gartenmann Software AG erfolgen)
- Leistungen für die Behebung von Fehlfunktionen, welche durch physikalische Einwirkung oder höhere Gewalt entstehen (physische Beschädigung durch den Kunden oder Dritte, Stromausfall, Überspannung, Blitzschlag, Elementarschäden, Tierfrass, Einflüsse durch ungewöhnliche physikalische, chemische oder elektrische Belastungen)
- Aufwand, der entsteht, weil der Kunde seine Mitwirkungspflichten verletzt hat
- Aufwand, der durch Software-/Viren-Angriffe verursacht wurde
10.9. Zahlungsverzug des Kunden
Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung von Gartenmann Software AG in Verzug, so kann Gartenmann Software AG einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.- verlangen. Zudem, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist, die gesetzlichen Verzugsrechte geltend machen und auf eine bestimmte Dauer abgeschlossene Verträge fristlos kündigen.
10.10. Mitwirkungspflichten
Der Kunde muss alle in seinem Bereich liegenden Voraussetzungen schaffen, dass Gartenmann Software AG die
geschuldeten Leistungen erbringen kann. Der Kunde ist insbesondere für folgende Bereiche verantwortlich:
- Ansprechpartner: Bezeichnung von fachkundigen und entscheidungsbefugten Ansprechpartnern im Betrieb des Kunden
- Ausbildung: Ausbildung der Mitarbeiter in Bezug auf die Vertragsprodukte; Vermittlung der allgemein üblichen Anwenderkenntnisse und - falls erforderlich - Ausbildung von Superusern
- Störungs- und Fehlermeldung: Unverzügliche Information beim Auftreten von Störungen und Fehlern durch den Systemverantwortlichen in der von Gartenmann Software AG vorgegebenen Form; möglichst genaue Beschreibung und Dokumentation der auftretenden Störungen
- Datenverantwortung: Bereitstellung der zu verarbeitenden Daten; Eingabe der Daten; Datenübernahme und Wiederherstellung der Daten; Verantwortung für Datenintegrität und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
- Datensicherung: Ausführung und Kontrolle der Datensicherung und sichere Aufbewahrung der Backups, sofern diese Aufgaben im betreffenden Vertrag nicht ausdrücklich von Gartenmann Software AG übernommen werden
- Infrastruktur: Bereitstellung von geeigneten Räumlichkeiten für die Installation von Vertragsprodukten; Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften bezüglich Raumtemperatur und Sauberkeit von Räumlichkeiten, in welchen sich Komponenten befinden; Sicherstellung der Stromversorgung; Gewährung des Zutritts für Gartenmann Software AG-Mitarbeiter zu den Räumlichkeiten des Kunden; Sicherung der Vertragsprodukte gegen unbeabsichtigten Verlust, Beschädigung, Diebstahl und Elementarschäden
- Benutzungsvorschriften: Einhaltung der von Gartenmann Software AG bzw. den Herstellern vorgegebenen Benutzungsvorschriften; sorgfältige Behandlung und äusserliche Reinigung der Vertragsprodukte
- Unterstützung von Gartenmann Software AG: Mithilfe bei Arbeiten im Betrieb des Kunden nach Anweisung von Gartenmann Software AG, Ausführung der von Gartenmann Software AG dem Kunden zugewiesenen Arbeiten
- Schnittstellen: Definition und Programmierung der kundenseitig zu realisierenden Schnittstellen
- Komponenten des Kunden: termingerechte Bereitstellung, Betrieb und Unterhalt der kundenseitig zu beschaffenden Komponenten
- Nebenunternehmer: Koordination und Sicherstellung der Leistungserbringung von Nebenunternehmern
- Kommunikation: Bereitstellung und Sicherstellung von Datenkommunikation, Internetanschluss und Telefonie; Verwaltung der Schnittstelle mit den entsprechenden Anbietern
- Fernwartung: Einrichtung und Unterhalt der kundenseitig zu installierenden technischen Einrichtungen für die Fernwartung für jedes gewartete Produkt
- Verantwortung für Produkteauswahl: Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass die von ihm eingesetzten Produkte den von ihm beabsichtigten Zweck erfüllen
- Verbrauchsmaterial: Besorgung von Verbrauchsmaterial wie Toner, Papier und Disketten sowie Ersatz von Verschleissteilen
10.11. Rechte am Arbeitsergebnis
Soweit im Vertrag nichts anderes bestimmt wird, verbleiben sämtliche Rechte an den durch Gartenmann Software AG oder deren Subakkordanten erstellten Arbeitsergebnissen bei Gartenmann Software AG. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht daran.
10.12. Gewährleistungsausschluss bei Selbstverschulden
Eine eigenmächtige Nachbesserung durch den Kunden oder durch Dritte ist ausgeschlossen. Sofern der Kunde Hardware- oder Softwareprodukte unsachgemäss behandelt, selber verändert oder repariert oder solche Handlungen durch nicht von Gartenmann Software AG autorisierte Dritte vornehmen lässt, verliert er sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche. Überdies kann Gartenmann Software AG den dadurch verursachten, zusätzlichen Aufwand zu den jeweils gültigen Konditionen in Rechnung stellen.
10.13. Haftung
Gartenmann Software AG haftet höchstens bis zum Preis des mangelhaften Produktes oder der fehlerhaften Dienstleistung. Im Falle wiederkehrender Dienstleistungen (Wartung etc.) gilt eine Jahresgebühr als Preis der Dienstleistung. Für Vermögensschäden wie entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, eigene Aufwendungen des Kunden, Regressansprüche Dritter, Verzugsschäden, Schäden aus Datenverlust und Datenbeschädigung, Schäden aus der kommerziellen Anwendung der Produkte und für aus dem Beizug Dritter resultierende Kosten wird jede Haftung ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.14. Verrechnungsausschluss
Mit Forderungen von Gartenmann Software AG kann der Kunde nur solche Gegenforderungen verrechnen, die von Gartenmann Software AG schriftlich anerkannt wurden.
10.15. Sicherheiten
Gartenmann Software AG behält sich das Eigentum an den verkauften Hardwareprodukten vor, bis der Kunde die Hardwareprodukte vollständig bezahlt hat. Der Kunde verpflichtet sich, Eigentumsvorbehalte Dritten, insbesondere allfälligen Vermietern, mitzuteilen sowie unter Eigentumsvorbehalt stehende Hardwareprodukte nicht zu veräussern und sie sorgfältig zu behandeln. Die Erteilung einer Nutzungslizenz erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung der Lizenzgebühren. Unterlässt der Kunde die Bezahlung der Lizenzgebühren, so verliert er nach einmaliger schriftlicher Mahnung sämtliche Nutzungsrechte an der unbezahlten Software und ist verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu löschen und Datenträger sowie Dokumentationen an Gartenmann Software AG zurückzugeben.
10.16. Geheimhaltung
Gartenmann Software AG und der Kunde verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller Wahrnehmungen und Unterlagen, die zur geschäftlichen Geheimsphäre gehören. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind oder ohne Dazutun des Informationsempfängers öffentlich bekannt werden. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
10.17. Schlussbestimmungen
Sind einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der darauf basierenden Verträge
unwirksam, so sollen die übrigen Bestimmungen trotzdem Geltung haben und der Vertrag ist so auszulegen und
zu
ergänzen, dass der mit den unwirksamen Bestimmungen angestrebte Zweck so weit wie möglich erreicht werden
kann.
Stand: Juni 2023
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fallen.
Stand: August 2023
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und weiteren daran beteiligten Personen erhalten oder die wir beim Betrieb unserer Websites,
Softwares und weiteren Anwendungen von deren Nutzern erheben.
Soweit dies erlaubt ist, entnehmen wir auch öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Betreibungsregister, Grundbücher, Handelsregister, Presse, Internet) gewisse Daten oder erhalten solche von Behörden und sonstigen Dritten.
ebst den Daten von Ihnen, die Sie uns direkt geben, umfassen die Kategorien von Personendaten, die wir von Dritten über Sie erhalten, insbesondere Angaben aus öffentlichen Registern, Angaben,
die wir im Zusammenhang mit behördlichen und gerichtlichen Verfahren erfahren, Angaben im Zusammenhang mit ihren beruflichen Funktionen und Aktivitäten (damit wir z.B. mit Ihrer Hilfe Geschäfte mit Ihrem Arbeitgeber abschliessen und abwickeln können),
Angaben über Sie in Korrespondenz und Besprechungen mit Dritten, Bonitätsauskünfte (soweit wir mit Ihnen persönlich Geschäfte abwickeln), Angaben über Sie, die uns Personen aus Ihrem Umfeld (Familie, Berater, Rechtsvertreter, etc.) geben,
damit wir Verträge mit Ihnen oder unter Einbezug von Ihnen abschliessen oder abwickeln können (z.B. Referenzen, Ihre Adresse für Lieferungen, Vollmachten, Angaben zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben wie etwa der Geldwäschereibekämpfung und Exportrestriktionen,
Angaben von Banken, Versicherungen, Vertriebs- und anderen Vertragspartnern von uns zur Inanspruchnahme oder Erbringung von Leistungen durch Sie (z.B. erfolgte Zahlungen, erfolgte Käufe), Angaben aus Medien und Internet zu Ihrer Person
(soweit dies im konkreten Fall angezeigt ist, z.B. im Rahmen einer Bewerbung, Presseschau, Marketing/Verkauf, etc.), Ihre Adressen und ggf. Interessen und weitere soziodemographische Daten (für Marketing), Daten im Zusammenhang mit der Benutzung der Website
(z.B. IP-Adresse, MAC-Adresse des Smartphones oder Computers, Angaben zu Ihrem Gerät und Einstellungen, Cookies, Datum und Zeit des Besuchs, abgerufene Seiten und Inhalte, benutzte Funktionen, verweisende Website, Standortangaben).
Es kann sein, dass wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden und anderen Geschäftspartnern von diesen und weiteren daran beteiligten Personen besonders schützenswerte Personendaten erhalten. Dazu zählen insbesondere Daten über
die Gesundheit und die Intimsphäre. Wir wirken in diesen Fällen darauf hin, dass die verantwortlichen Kunden und anderen Geschäftspartner eine schriftliche Einwilligung der betroffenen Personen einholen.
Sollten wir selbst besonders schützenswerte Personendaten von Ihnen erheben, was wir, wenn immer möglich vermeiden, holen wir vorab Ihre ausdrückliche und informierte Einwilligung ein.
3. Zwecke der Datenverarbeitung und Rechtsgrundlagen
- Angebot und Weiterentwicklung unserer Angebote, Dienstleistungen, Websites, Softwares und weiteren Plattformen, auf welchen wir präsent sind
- Supportdienstleistungen für die Nutzer unserer Angebote, Dienstleistungen, Websites, Softwares und weiteren Plattformen
- Kommunikation mit Dritten und Bearbeitung derer Anfragen (z.B. Bewerbungen, Medienanfragen)
- Prüfung und Optimierung von Verfahren zur Bedarfsanalyse zwecks direkter Kundenansprache sowie Erhebung von Personendaten aus öffentlich zugänglichen Quellen zwecks Kundenakquisition
- Werbung und Marketing (einschliesslich Durchführung von Anlässen), soweit Sie der Nutzung Ihrer Daten nicht widersprochen haben (wenn wir Ihnen als bestehender Kunde von uns Werbung zukommen lassen, können Sie dem jederzeit widersprechen, wir setzen Sie dann auf eine Sperrliste gegen weitere Werbesendungen)
- Markt- und Meinungsforschung, Medienbeobachtung
- Geltendmachung rechtlicher Ansprüche und Verteidigung in Zusammenhang mit rechtlichen Streitigkeiten und behördlichen Verfahren
- Verhinderung und Aufklärung von Straftaten und sonstigem Fehlverhalten (z.B. Durchführung interner Untersuchungen, Datenanalysen zur Betrugsbekämpfung)
- Gewährleistungen unseres Betriebs, insbesondere der IT, unserer Websites, Apps und weiteren Plattformen
- Videoüberwachungen zur Wahrung des Hausrechts und sonstige Massnahmen zur IT-, Gebäude- und Anlagesicherheit und Schutz unserer Mitarbeiter und weiteren Personen und uns gehörenden oder anvertrauten Werte (wie z.B. Zutrittskontrollen, Besucherlisten, Netzwerk- und Mailscanner, Telefonaufzeichnungen)
- Kauf und Verkauf von Geschäftsbereichen, Gesellschaften oder Teilen von Gesellschaften und andere gesellschaftsrechtliche Transaktionen und damit verbunden die Übertragung von Personendaten sowie Massnahmen zur Geschäftssteuerung und soweit zur Einhaltung gesetzlicher und regulatorischer Verpflichtungen sowie interner Vorschriften von Gartenmann
Besonders schützenswerte Personendaten bearbeiten wir nur, sofern dies zwingend notwendig ist, um unsere Verträge mit unseren Kunden und Geschäftspartnern abzuschliessen und abzuwickeln. Diese werden insbesondere nicht zu Werbungs- und Marketingzwecken eingesetzt oder ohne zwingende Notwendigkeit an Dritte weitergegeben.
4. Cookies / Tracking & andere Technologien im Zusammenhang mit der Nutzung unserer Website
Wir setzen auf unseren Websites und Apps typischerweise "Cookies" und vergleichbare Techniken ein, mit denen Ihr Browser oder Ihr Gerät identifiziert werden kann. Ein Cookie ist eine kleine Datei, die an Ihren Computer gesendet bzw. vom verwendeten Webbrowser automatisch auf Ihrem Computer oder mobilen Gerät gespeichert wird, wenn Sie unsere Website besuchen oder App installieren. Wenn Sie diese Website erneut aufrufen oder unsere App benutzen, können wir Sie so wiedererkennen, selbst wenn wir nicht wissen, wer Sie sind. Neben Cookies, die lediglich während einer Sitzung benutzt und nach Ihrem Website-Besuch gelöscht werden ("Session Cookies"), können Cookies auch benutzt werden, um Nutzereinstellungen und andere Informationen über eine bestimmte Zeit (z.B. zwei Jahre) zu speichern ("permanente Cookies"). Sie können Ihren Browser jedoch so einstellen, dass er Cookies zurückweist, nur für eine Sitzung speichert oder sonst vorzeitig löscht. Die meisten Browser sind so voreingestellt, dass Sie Cookies akzeptieren. Wir nutzen permanente Cookies damit Sie Benutzereinstellungen speichern (z.B. Sprache, Autologin), damit wir besser verstehen, wie Sie unsere Angebote und Inhalte nutzen, und damit wir Ihnen auf Sie zugeschnittene Angebote und Werbung anzeigen können (was auch auf Websites von anderen Firmen geschehen kann; diese erfahren dann allerdings von uns nicht, wer Sie sind, falls wir selbst das überhaupt wissen, denn sie sehen nur, dass auf ihrer Website derselbe Nutzer ist, der auch bei uns auf einer bestimmten Seite war). Gewisse der Cookies werden von uns gesetzt, gewisse auch von Vertragspartnern, mit denen wir zusammenarbeiten. Wenn Sie Cookies sperren, kann es sein, dass gewisse Funktionalitäten (wie z.B. Sprachwahl, Warenkorb, Bestellprozesse) nicht mehr funktionieren. Wir bauen in unseren Newslettern und sonstigen Marketing-E-Mails teilweise und soweit erlaubt auch sicht- und unsichtbare Bildelemente ein, durch deren Abruf von unseren Servern wir feststellen können, ob und wann Sie die E-Mail geöffnet haben, damit wir auch hier messen und besser verstehen können, wie Sie unsere Angebote nutzen und sie auf Sie zuschneiden können. Sie können dies in Ihrem E-Mail-Programm blockieren; die meisten sind so voreingestellt, dass Sie dies tun. Mit der Nutzung unserer Websites, Apps und der Einwilligung in den Erhalt von Newslettern und anderen Marketing-E-Mails stimmen Sie dem Einsatz dieser Techniken zu. Wollen Sie dies nicht, dann müssen Sie Ihren Browser bzw. Ihr E-Mail-Programm entsprechend einstellen, oder die App deinstallieren, sofern sich dies nicht über die Einstellungen anpassen lässt.
4.1 Mobile App
Bei der Nutzung der App werden keine personenbezogenen Daten des Nutzers übertragen. Weder durch Gartenmann Software AG noch durch Dritte werden personenbezogene Daten gesammelt. Es werden auch keine SDK's, API's oder andere Schnittstellen benutzt, um personenbezogene Daten zu sammeln. Die djooze pro App unterscheidet sich von der Standard djooze App durch das Standort-Tracking (GPS-Tracker). Bei der Nutzung der djooze pro App können GPS-Daten verwendet werden, um den Standort zu lokalisieren. Die persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergeben, sondern dienen ausschliesslich dem betrieblichen Aufgabenfeld und der Nutzung des Geschäftsbetriebs (Fahrdienste, Abholservice etc.).
4.2 Google Analytics
Wir setzen auf unseren Websites mitunter Google Analytics oder vergleichbare Dienste ein. Dies ist eine Dienstleistung von Dritten, die sich in irgendeinem Land der Erde befinden können (im Falle von Google Analytics ist es Google Irland (mit Sitz in Irland), Google Irland stützt sich dabei auf Google LLC (mit Sitz in den USA) als Auftragsbearbeiter (beide «Google»), www.google.com), mit welcher wir die Nutzung der Website (nicht personenbezogen) messen und auswerten können. Hierzu werden ebenfalls permanente Cookies benutzt, die der Dienstleister setzt. Wir haben den Dienst so konfiguriert, dass die IP-Adressen der Besucher von Google in Europa vor einer Weiterleitung in die USA gekürzt werden und dadurch nicht zurückverfolgt werden können. Wir haben die Einstellungen «Datenweitergabe» und «Signals» ausgeschaltet. Obwohl wir annehmen können, dass die Informationen, welche wir mit Google teilen, für Google keine Personendaten sind, ist es möglich, dass Google von diesen Daten für eigene Zwecke Rückschlüsse auf die Identität der Besucher ziehen, personenbezogene Profile erstellen und diese Daten mit den Google-Konten dieser Personen verknüpfen kann. Soweit Sie sich beim Dienstleister selbst registriert haben, kennt der Dienstleister Sie auch. Die Bearbeitung Ihrer Personendaten durch den Dienstleister erfolgt dann in Verantwortung des Dienstleisters nach dessen Datenschutzbestimmungen. Uns teilt der Dienstleister lediglich mit, wie unsere jeweilige Website genutzt wird (keine Angaben über Sie persönlich).
4.3 Social Media Plug-ins
Wir setzen auf unseren Websites ferner sogenannte Plug-Ins von sozialen Netzwerken wie Youtube oder LinkedIn. Das ist für Sie jeweils ersichtlich (typischerweise über entsprechende Symbole). Wir haben diese Elemente so konfiguriert, dass sie standardmässig deaktiviert sind. Aktivieren Sie sie (durch Anklicken), können die Betreiber der jeweiligen sozialen Netzwerke registrieren, dass Sie auf unserer Website sind und wo und können diese Informationen für ihre Zwecke nutzen. Die Bearbeitung Ihrer Personendaten erfolgt dann in Verantwortung dieses Betreibers nach dessen Datenschutzbestimmungen. Wir erhalten von ihm keine Angaben zu Ihnen.
5. Datenweitergabe und Datenübermittlung ins Ausland
Wir geben im Rahmen unserer geschäftlichen Aktivitäten und der Zwecke gemäss Ziff. 3, soweit erlaubt und es uns als angezeigt erscheint, auch Dritten bekannt, sei es, weil sie diese für uns bearbeiten, sei es,
weil sie sie für ihre eigenen Zwecke verwenden wollen. Dabei geht es insbesondere um folgende Stellen:
- Dienstleister von uns (wie z.B. Banken, Versicherungen), einschliesslich Auftragsbearbeitern (wie z.B. IT-Provider)
- Händler, Lieferanten, Subunternehmer und sonstige Geschäftspartner
- Kunden
- In- und ausländische Behörden, Amtsstellen oder Gerichten
- Medien
- Öffentlichkeit, einschliesslich Besuchern von Websites und sozialer Medien
- Mitbewerber, Branchenorganisationen, Verbände, Organisationen und weitere Gremien
- Erwerber oder Interessenten am Erwerb von Geschäftsbereichen, Gesellschaften oder sonstigen Teilen der Gartenmann
- Anderen Parteien in möglichen oder tatsächlichen Rechtsverfahren
- Alle gemeinsamen Empfänger
Im Rahmen der Datenspeicherung versuchen wir, wenn möglich die Bekanntgabe von Daten ins Ausland zu vermeiden. Deshalb haben wir uns für die Cloudanbieter Hetzner Online GmbH, Hosttech GmbH und Lake Solutions AG entschieden, dessen Server sich in der Schweiz befinden. Allerdings behalten wir uns eine Zusammenarbeit mit anderen Cloudanbietern im In- und Ausland ausdrücklich vor.
Befindet sich ein Empfänger in einem Land ohne angemessenen gesetzlichen Datenschutz, verpflichten wir den Empfänger vertraglich zur Einhaltung des anwendbaren Datenschutzes (dazu verwenden wir die revidierten Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission, die hier: //eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2021/914/oj abrufbar sind), soweit er nicht bereits einem gesetzlich anerkannten Regelwerk zur Sicherstellung des Datenschutzes unterliegt und wir uns nicht auf eine Ausnahmebestimmung stützen können. Eine Ausnahme kann namentlich bei Rechtsverfahren im Ausland gelten, aber auch in Fällen überwiegender öffentlicher Interessen oder wenn eine Vertragsabwicklung eine solche Bekanntgabe erfordert, wenn Sie eingewilligt haben oder wenn es sich um von Ihnen allgemein zugänglich gemachte Daten handelt, deren Bearbeitung Sie nicht widersprochen haben.
Besonders schützenswerte Personendaten werden nur weitergegeben, wenn dies zwingend notwendig ist, um unsere Verträge mit unseren Kunden und Geschäftspartnern abzuschliessen und abzuwickeln oder wir dazu gesetzlich verpflichtet sind.
6. Dauer der Aufbewahrung von Personendaten
Wir verarbeiten und speichern Ihre Personendaten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten oder sonst die mit der Bearbeitung verfolgten Zwecke erforderlich ist, d.h. also zum Beispiel für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung (von der Anbahnung, Abwicklung bis zur Beendigung eines Vertrags) sowie darüber hinaus gemäss den gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten. Dabei ist es möglich, dass Personendaten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können und soweit wir anderweitig gesetzlich dazu verpflichtet sind oder berechtigte Geschäftsinteressen dies erfordern (z.B. für Beweis- und Dokumentationszwecke). Sobald Ihre Personendaten für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind, werden sie grundsätzlich und soweit möglich gelöscht oder anonymisiert. Für betriebliche Daten (z.B. Systemprotokolle, Logs), gelten grundsätzliche kürzere Aufbewahrungsfristen von zwölf Monaten oder weniger.
7. Datensicherheit
Wir treffen angemessene technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz Ihrer Personendaten vor unberechtigtem Zugriff und Missbrauch wie etwa der Erlass von Weisungen, Schulungen, IT- und Netzwerksicherheitslösungen,
Zugangskontrollen und -beschränkungen, Verschlüsselung von Datenträgern und Übermittlungen, Pseudonymisierung.
Wann immer möglich anonymisieren wir Ihre Daten so, dass diese keinen Rückschluss mehr auf Ihre Person zulassen bevor wir diese weiter verarbeiten. Das machen wir insbesondere im Rahmen von Supportfällen, bei denen es vorkommen kann,
dass uns Kunden, die unsere Software verwenden, personenbezogene Daten übermitteln, welche zur Problemlösung notwendig sind.
Besonders schützenswerte Personendaten werden nur von qualifizierten Mitarbeitenden bearbeitet, welche eine dementsprechende Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnet haben.
8. Pflicht zur Bereitstellung von Personendaten
Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen Personendaten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind (eine gesetzliche Pflicht, uns Daten bereitzustellen, haben Sie in der Regel nicht). Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, einen Vertrag mit Ihnen (oder der Stelle oder Person, die Sie vertreten) zu schliessen oder diesen abzuwickeln. Auch die Website kann nicht genutzt werden, wenn gewisse Angaben zur Sicherstellung des Datenverkehrs (wie z.B. IP-Adresse) nicht offengelegt wird.
9. Profiling und automatisierte Entscheidfindung
Wir verarbeiten Ihre Personendaten teilweise automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling). Wir setzen Profiling insbesondere ein, um Sie zielgerichtet über Produkte informieren und beraten zu können.
Dabei setzen wir Auswertungsinstrumente ein, die uns eine bedarfsgerechte Kommunikation und Werbung einschliesslich Markt- und Meinungsforschung ermöglichen.
Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung und auch sonst nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung (wie etwa in Art. 22 DSGVO geregelt). Sollten wir solche Verfahren in Einzelfällen einsetzen,
werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist und Sie über die damit zusammenhängenden Rechte aufklären.
10. Rechte der betroffenen Person
Sie haben im Rahmen des auf Sie anwendbaren Datenschutzrechts und soweit darin vorgesehen (wie etwa im Falle der DSGVO) das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, das Recht auf Einschränkung der Datenbearbeitung und sonst dem Widerspruch
gegen unsere Datenbearbeitungen, insbesondere jener für Zwecke des Direktmarketings, des für Direktwerbung betriebenen Profilings und weiterer berechtigter Interessen an der Bearbeitung sowie auf Herausgabe gewisser Personendaten zwecks Übertragung
an eine andere Stelle (sog. Datenportabilität). Bitte beachten Sie aber, dass wir uns vorbehalten, unsererseits die gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen geltend zu machen, etwa wenn wir zur Aufbewahrung oder Bearbeitung gewisser Daten verpflichtet
sind, daran ein überwiegendes Interesse haben (soweit wir uns darauf berufen dürfen) oder sie für die Geltendmachung von Ansprüchen benötigen. Falls für Sie Kosten anfallen, werden wir Sie vorab informieren. Über die Möglichkeit,
Ihre Einwilligung zu widerrufen, haben wir bereits in Ziff. 3 informiert. Beachten Sie, dass die Ausübung dieser Rechte im Konflikt zu vertraglichen Abmachungen stehen kann und dies Folgen wie z.B. die vorzeitige Vertragsauflösung oder Kostenfolgen
haben kann. Wir werden Sie diesfalls vorgängig informieren, wo dies nicht bereits vertraglich geregelt ist.
Die Ausübung solcher Rechte setzt in der Regel voraus, dass Sie Ihre Identität eindeutig nachweisen (z.B. durch eine Ausweiskopie, wo Ihre Identität sonst nicht klar ist bzw. verifiziert werden kann). Zur Geltendmachung Ihrer Rechte können Sie uns
unter der in Ziffer 1 angegebenen Adresse kontaktieren.
Jede betroffene Person hat überdies das Recht, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen oder bei der zuständigen Datenschutzbehörde eine Beschwerde einzureichen. Die zuständige Datenschutzbehörde der Schweiz ist der Eidgenössische Datenschutz- und
Öffentlichkeitsbeauftragte www.edoeb.admin.ch
11. Änderungen
Wir können diese Datenschutzerklärung jederzeit ohne Vorankündigung anpassen. Es gilt die jeweils aktuelle, auf unserer Website publizierte Fassung. Soweit die Datenschutzerklärung Teil einer Vereinbarung mit Ihnen ist, werden wir Sie im Falle
einer Aktualisierung über die Änderung per E-Mail oder auf andere geeignete Weise informieren.
Stand: August 2023